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Die kleine Gruppengröße ermöglicht uns, sehr individuell auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder einzugehen und die Welt mit allen Sinnen zu begreifen.

Krippenkinder erhalten unter Berücksichtigung ihres noch jungen Alters und der sich daraus ergebenden Spezifik liebevolle Pflege.

Kindergartenkinder erhalten (Frei-)räume, die mit den Kindern gemeinsam ausgestaltet werden, ungestörte Zeit und eine vertrauensvolle, gewährende Haltung der ErzieherInnen.

wichtel

ANGEBOTE

Neue Elternbeiträge Kocherwichtel ab September 2025

 

Monatlicher Betreuungsbeitrag für Kinder unter 3 Jahren

30
Std./Woche
41,5
Std./Woche

ein Kind aus einer
Familie mit einem
Kind unter 18 Jahren 

372,00 €569,00 €

ein Kind aus einer 
Familie mit zwei und

mehr Kindern
unter 18 Jahren

 

monatlicher

Vereinsbeitrag

  

 

 

Betreuungszeiten

Montag - Donnerstag

 Freitag

288,00 €

 

 

  

 

 

10,00 €  

 

 

 

30 Std./Wo. 

 07:30-14:00 Uhr

 07:30-12:30 Uhr

440,00 €

 

 

 

 

 

10,00 €

 

 

 

 41,5 Std./Wo.

 07:30-16:30 Uhr

 07:30-13:00 Uhr

Monatliche Essensbeiträge ab September 2025
4 Mahlzeiten/Woche/Kind, inkl. Nachmittagsimbiss70,00 €
3 Mahlzeiten/Woche/Kind, inkl. Nachmittagsimbiss58,50 €
2 Mahlzeiten/Woche/Kind, inkl. Nachmittagsimbiss

35,75 €

 

 

 

Monatlicher Betreuungsbeitrag für Kinder über 3 Jahre 

30
Std./Woche
41,5
Std./Woche

ein Kind aus einer

Familie mit einem

Kind unter 18 Jahren

 

181,00 €280,00 €

ein Kind aus einer

Familie mit zwei und

mehr Kindern

unter 18 Jahren

 

monatlicher

Vereinsbeitrag

139,00 €

 

 

 

 

 

10,00 €

215,00 €

 

 

 

 

 

10,00 €

 

Kurzzeitbetreuung - Für Kinder, die nicht für eine reguläre Betreuung in unserer Einrichtung angemeldet sind

 

Wöchentliche BetreuungszeitFestpreisDauer
bis zu 41 Stunden/Woche450,00 €Max. 4 Wochen*, ab der 5. Woche Rücksprache mit dem Vereinsvorstand

 

 Diese spezielle Dienstleistung bieten wir gerne an, erfordert jedoch ein hohes Maß an Organisations- und Integrationsarbeit in unserer Einrichtung!

*der Betrag ist auch dann vollumfänglich fällig, wenn das Kind weniger als 4 Wochen die Einrichtung besucht.